Berufungsverfahren vor dem Landgericht

Das Berufungsverfahren wegen versuchter Nötigung gegen den ehemaligen Vorstand unseres Kreisverbandes vor dem Landgericht Osnabrück hat begonnen.

Der erste Verhandlungstag (16.10.2025) beinhaltete im Wesentlichen das Verlesen des erstinstanzlichen Urteils, der sehr umfangreichen Berufungsbegründung eines unserer Rechtsvertreter und der relativ kurzen Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft.

Als am Schluss der Verhandlung die beiden Folgetermine angesprochen wurden, baten zwei unserer Rechtsvertreter um ein Rechtsgespräch zwischen ihnen, dem Staatsanwalt und dem Richter. Normalerweise findet ein solches unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; hier aber ermöglichte der Richter einen kurzen Meinungsaustausch in der Öffentlichkeit. In seiner Arbeitsweise zeigte er sich bisher als sehr transparent und neutral.

Unsere Rechtsvertreter wiesen auf die nicht erkennbare Nötigung – den behaupteten Straftatbestand – hin und schlugen die Einstellung des Verfahrens vor.

Der Staatsanwalt gab ein öffentliches Interesse am Schutz von Mandatsträgern vor befürchteter Gewalt aus der Bevölkerung als Grund für eine Fortführung des Verfahrens an;eine Verfahrenseinstellung kam für ihn nur unter Anerkennung des erstinstanzlichen Urteils in Frage.

Der nächste Termin am23.1.2025 um 10:30 Uhr wird Beweisaufnahmen und Zeugenaussagen beinhalten. Die Verhandlung ist öffentlich.