Um eine echte Demokratie in Deutschland zu ermöglichen – und das wäre auch ein längerer Prozess –, müssten vier wesentliche Voraussetzungen geändert werden:
1.) Die Besetzung der Verfassungsgerichte
2.) Die Besetzung der Rundfunkräte
3.) Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ( deshalb darf es auch keine internationalen Haftbefehle durch die deutsche Justiz geben.) Allerdings ist Herr Buschmann wohl anderer Meinung:
4.) Die Weisungsgebundenheit wissenschaftlicher Institutionen wie zum Beispiel RKI, PEI, Max-Planck-Institut oder deutsche Forschungsgesellschaft.(Ebenso sollten auch – wie z.B. Andreas Sönnichsen fordert – Drittmittel für Forschung und Lehre untersagt werden, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten)
Abhilfe bei der Besetzung von Rundfunkräten und Verfassungsgerichten könnte ein System sein, in dem aus einem Pool von Experten( z.B. mit Promotion und Habilitation), die sowie sowohl vor als auch nach ihrer Tätigkeit in einem nicht zu kleinen Zeitraum ohne Parteizugehörigkeit oder Lobbytätigkeit bleiben müssen, die Positionen per Losentscheid oder Wettbewerb ermittelt werden.
Die Weisungsgebundenheit der oben genannten Institutionen und der Staatsanwaltschaften müsste einfach nur kassiert werden.